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Warum ist TÜV-CERT® nach DIN EN ISO 9001:2015 bei Lauschabwehr + Abhörschutz wichtig?

Das Vorhandensein eines Qualitätsmanagement-Systems nach DIN EN ISO 9001:2015 sichert Ihnen professionelle Vorgehensweise und erprobte und weltweit anerkannte Handlungsabläufe ihres ausgewählten Dienstleisters zu.

Gerade im sensiblen Bereich der Lauschabwehr und des Abhörschutzes ist es unglaublich wichtig, dass diese Handlungsabläufe strikt eingehalten werden und nichts dem Zufall überlassen wird und das die für die Lauschabwehr und Abhörschutz eingesetzten Techniker planvoll und systematisch vorgehen.

 

Vollmundig behaupten können dies zwar viele Anbieter. Nachweisen aber nur die wenigsten!

Die international gültige Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001:2015 wird weltweit von über einer Millionen Firmen angewandt. Daher gilt diese Qualitätsnorm weltweit als Standard, wenn es um die Vergleichbarkeit der Qualität von Leistungen geht und gilt als Nachweis international gültiger und vor allen Dingen bewährter, Qualitätsstandards in einem zertifizierten Unternehmen. Viele Firmen vergeben Aufträge ausschließlich an Unternehmen, die ein solches Zertifikat vorweisen können!

Es kommt nicht so sehr darauf an, dass diese Zertifizierung vom TÜV vorgenommen wurde, obgleich der TÜV sicherlich einen der höchsten Bekanntheitsgrade einnimmt; auch andere Unternehmen, z.B. die Dekra zertifizieren und auditieren (prüfen) Firmen und deren Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001:2015 sehr kompetent.

Bestandteile des Qualitätsmanagement-Systems, welches bei unserem Technischen Abschirmdienst konsequente Anwendung findet und jährlich von erfahrenen und versierten Prüfern des TÜV-Hessen in meist mehrtägigen Prüfungen (Audits) vor Ort überprüft wird sind zum Beispiel:

  • Ist die beworbene Ausrüstung auch wirklich vorhanden?
    (Die Ausrüstung muss gezeigt und ggf. dem Auditor des TÜV vorgeführt werden)
  • Haben die eingesetzten Techniker + Technikerinnen wirklich die entsprechende Ausbildung , bzw. Erfahrung im Bereich „Lauschabwehr + Abhörschutz“?
    (Dem Auditor des TÜV müssen Ausbildungsnachweise im Original vorgelegt werden)
  • Entsprechen die Berichte, Messprotokolle etc. die den Mandanten zur Verfügung gestellt werden, den Richtlinien die im Qualitätsmanagement-Systems festgelegt wurden.
    (Es wird geprüft, ob wirklich jeder Mandant einen Bericht mit Messprotokollen erhalten hat und ob die erstellten Berichte den hohen Anforderungen entsprechen, die in unserem Qualitätsmanagement-System vorgeschrieben sind)
  • Ist eine entsprechende Anzahl von nachprüfbaren Empfehlungen zufriedener Mandanten im Bereich Lauschabwehr + Abhörschutz aus dem abgelaufenen Jahr vorhanden.
    (Es müssen aktuelle, schriftliche Referenzen zufriedener Mandanten vorgelegt werden, die ggf. auch stichprobenartig überprüft werden.)
  • Haben die Techniker + Technikerinnen im Abgelaufenen Jahr Weiterbildungen, im Bereich Lauschabwehr + Abhörschutz, z.B. beim Hersteller unserer technischen Ausrüstung, besucht.
    (Entsprechende Aus- und Weiterbildungsbescheinigungen, Zertifikate o.ä. müssen im Original vorgelegt werden können. Es ist somit sichergestellt, dass unsere Techniker immer „up to Date“ sind und die neuestens Tricks der Lauscher kennen und darauf reagieren können!)
  • Sind wirklich alle Techniker als fest Angestellte bei unserem Technischen Abschirmdienst tätig, oder werden doch Subunternehmer (freie Mitarbeiter) beschäftigt?
    (entsprechende Beschäftigungsnachweise müssen vorgelegt werden können.)

Die Lentz Gruppe® lehnt aus Diskretionsgründen die Beschäftigung von freien Mitarbeitern als Abhörschutztechniker mit oftmals zweifelhafter Ausbildung in diesem Bereich ab. Angebliche „Geheimdienstmitarbeiter“, oder „Mitarbeiter mit nachrichtendienstlichem Hintergrund“ finden Sie bei uns nicht; sehr wohl aber erfahrene und ausgebildete Techniker, z.B. Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, Fachinformatiker, die als Lauschabwehr-Techniker zusätzliche Aus- und Weiterbildungen jährlich absolvieren und wirklich wissen was zu tun ist!

Dies ist nur ein ganz kleiner Ausschnitt, aus dem Qualitätsmanagement-System, welches bei uns Anwendung findet.

Vertrauen Sie in Sachen Qualität bei Lauschabwehr + Abhörschutz immer der Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2015. Vertrauen Sie der Lentz Gruppe® als starkem Partner für Lauschabwehr + Abhörschutz…

Ihre Ansprechpartner zum Thema Lauschabwehr

Gernot Zehner

Gernot Zehner
Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik

Robin Schellberg

Robin Schellberg
Fachinformatiker

Mara Buschmann

Mara Buschmann
Master in Forensic Science

Lars Neuhoff

Lars Neuhoff
Nachrichtengerätetechniker